Fragen und Antworten zu unserem Ehrenamt!

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ehrenamt im THW. Gerne können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzten.

Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

Wenden Sie sich einfach an unsere Ortsbeauftragen (Kontakt). Gerne können Sie auch einen Termin für einen Schnupperdienst mit uns machen. 

Begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren haben die Möglichkeit, als Junghelfer und Junghelferin in unserer Jugendgruppe mitzumachen. Die THW-Jugend hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kinder und Jugendliche spielend an die Technik des THW heranzuführen. Weitere Informationen zur Jugendgruppe finden Sie hier

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Interesse der Mitarbeit im THW 
  • Sie sind bzw. du bist mindestens 9 Jahre alt
  • Sie möchten das THW bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen
  • Sie sind bereit, eine Einsatzbefähigung zu erwerben oder unterstützend im Rahmen Ihrer Fähigkeiten eingesetzt zu werden
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgeseztes

 

Aufnahme im THW - und dann?

Nach Annahme des Aufnahmeantrages werden Sie auf unbestimmte Zeit im THW aufgenommen. Der Dienst im THW beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten. Als Helferin bzw. Helfer stehen Sie in einem Dienstverhältnis, dass die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratener Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit dieser Aufgabe einhergehen. 

 

Beruf und Ehrenamt - ist das vereinbar?

Das Ehrenamt funktioniert nur, wenn unseren Helferinnen und Helfern keine Nachteile im Beruf entstehen. Das THW sorgt dafür, dass der Arbeitgeber, den Ausfall des Arbeitnehmers erstattet bekommt. Somit ist auch die Lohnfortzahlung der Einsatzkräfte gesichert. 

 

Wie bin ich bei Dienstveranstaltungen versichert?

Während des Dienstes im THW (Einsatz bis hin zur Ausbildung und Übung) sind Sie gesetzlich unfallversichert. 

 

Welche Pflichten habe ich?

 Das THW ist als Organisation im Bevölkerungsschutz auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Die Teilnahme an Aktivitäten des THW, insbesondere im Ortsverband, ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit. Aus diesem Grund gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt einhalten werden müssen.

Helferinnen und Helfer haben insbesondere

  • sich entsprechend ihrer Eignung und Aufgabe für den Einsatz ausbilden zu lassen und an Einsätzen teilzunehmen,
  • an den für sie nach Dienst- und Ausbildungsplan angesetzten Dienstveranstaltungen teilzunehmen,
  • dienstlichen Vorschriften und Weisungen nachzukommen,
  • sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich kameradschaftlich und gemäß den THW-Leitsätzen zu verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen,
  • überlassene Ausstattung, Fahrzeuge, Gerät und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken zu verwenden,
  • Ausstattung bei Ausscheiden aus dem THW unverzüglich zurückzugeben,
  • die notwendigen persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen,
  • an den notwendigen medizinischen Untersuchungen teilzunehmen,
  • während des Dienstes auf Alkohol oder sonstige berauschende Mittel zu verzichten. Die bzw. der zuständige Vorgesetzte oder Leitende kann Ausnahmen von dem Alkoholverbot zulassen.


Was ist, wenn ich an Diensten nicht teilnehmen kann?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Um verlässlich planen zu können, sind vorhersehbare Abwesenheiten im Vorhinein anzuzeigen, unvorhersehbare Abwesenheiten unverzüglich nach deren Beginn.

 

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht an Einsätzen teilnehmen möchte oder keine Einsatzbefähigung erwerben kann?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Je nach Interesse und Fähigkeiten können Sie unterstützende Fähigkeiten ausüben, z. B. Betreuung der Minigruppe, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Aufgaben bei der Unterhaltung der Liegenschaft etc. Welcher Tätigkeit eine Helferin oder ein Helfer ohne Einsatzbefähigung konkret nachgeht, kann gemeinsam vor Ort entschieden werden.

Entsprechende arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Voraussetzungen müssen dabei natürlich auch von Helferinnen und Helfern ohne Einsatzbefähigung beachtet werden. Um das THW und seine Aufgaben kennenzulernen, erhalten auch diese Helferinnen und Helfer eine niedrigschwellige Ausbildung (angepasste Grundausbildung).

(Vgl. Quelle: THW)